Die Fernwärmeversorgung im Laubacher Feld ist in ihrer aktuellen Form weder ökonomisch noch ökologisch zufriedenstellend und entspricht damit nicht dem in der Ortssatzung formulierten Ziel einer "sparsamen, rationellen, umweltverträglichen und gesamtwirtschaftlich kostengünstigen" Energieversorgung.
Wir sehen die Fernwärmeversorgung weiterhin grundsätzlich als sinnvolle und zukunftsfähige Energieversorgung. Wir wollen darauf hinwirken, dass diese zukünftig im Rahmen der in der Ortssatzung der Stadt Mettmann festgelegten Ziele erfolgt.
Unsere Ziele in Kurzform:
• Verbesserung von Ökonomie und Ökologie
• Offenlegung von Preiskalkulation, Investitionen und Restwerten
• Sicherung einer bezahlbaren und umweltgerechten Energieversorgung - Faire Preisgestaltung
• Jährliche Kontrolle der Preise durch die Stadt
Langfassung:
Grundlagen der Fernwärmeversorgung im Laubacher Feld
Teile des Baugebietes Im Laubacher Feld in Mettmann West (vgl. Anlage 1) sind an eine Fernwärmeversorgung (1) (Heizung und Warmwasser) angebunden. Laut Ortssatzung (2) betreibt die Stadt Mettmann das Fernwärmenetz durch die von ihr beauftragte Rheinische Energie AG (Rhenag). Der Vertrag zwischen der Stadt Mettmann und der Rhenag läuft bis zum Jahr 2037.
Es besteht ein Anschluss-und Benutzungszwang, d.h. die angeschlossenen Bürger müssen die Wärme aus der Fernwärmeversorgung beziehen. Es gibt zwar die Möglichkeit des Teilausstiegs, dieser ist jedoch an hohe Auflagen gekoppelt und für den Bürger unwirtschaftlich. Die Wärme wird erdgasbasiert und teilweise über Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) erzeugt.
Aktuelle Situation
Die Fernwärmeversorgung im Laubacher Feld ist aus Sicht der Fernwärmegruppe Mettmann-West in ihrer aktuellen Form weder ökonomisch noch ökologisch und entspricht damit nicht dem in der Ortssatzung formulierten Ziel einer „sparsamen, rationellen, umweltverträglichen und gesamtwirtschaftlich kostengünstigen“ Energieversorgung:
•Der KWK-Anteil liegt unter 40%. D.h. weniger als 40% der genutzten Wärme ist tatsächlich ökonomisch sinnvoll nutzbare Abwärme aus einem Kraftwerksprozess. Über 60% muss durch die direkte Verbrennung des Erdgas erzeugt werden.
•Es gibt hohe Netzverluste. Auf dem Weg von der Wärmeerzeugung zu den angeschlossenen Haushalten geht aktuell über 33% der erzeugten Energie wieder verloren. Durch sinkende Verbräuche der Endkunden steigt dieser Wert weiter an. Mehr dazu...
Aufgrund des niedrigen KWK-Anteils, des ausschließlichen Einsatzes von Erdgas und der hohen Leitungsverluste liegt der Primärenergiefaktor über eins. Das heißt, dass mehr fossile Energie für die Wärmeerzeugung benötigt wird, als bei den Verbrauchern ankommt.
Durch die politisch gewollte sukzessive Erhöhung der CO2-Abgabe wird der Preis für den Wärmebezug in den kommenden Jahren erheblich ansteigen. Ein Konzept, wie Erdgas als Energieträger für die Fernwärmeversorgung bei uns ersetzt werden soll, fehlt bislang.
Unsere Anliegen
Wir sehen die Fernwärmeversorgung weiterhin grundsätzlich als ökonomisch und ökologisch sinnvolle und zukunftsfähige Option an. Die aktuelle Situation erfüllt jedoch nicht die hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Wir wollen daher darauf hinwirken, dass die Stadt ihrer in der Ortssatzung festgehaltenen Verpflichtung nachkommt, eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Fernwärmeversorgung sicherzustellen.
Das im Dezember 2023 beschlossene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz –WPG) verpflichtet die Städte „kommunale Wärmepläne“ zu erstellen. Die Stadt Mettmann muss bis zum 30.6.2028 einen Plan vorlegen, der darstellt, wie eine zukünftige klimafreundliche Wärmeversorgung ausgestaltet werden soll. Die Erstellung der Wärmepläne und deren spätere Umsetzung werden grundsätzlich öffentlich gefördert.
Diese Situation ist eine Chance, die Fernwärmeerzeugung im Laubacher Feld zukunftsfähig zu machen. Wir haben daher die Stadt aufgefordert, unter Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein Gutachten erstellen zu lassen, ob und wie unter den gegebenen Voraussetzungen die Fernwärmeversorgung im Laubacher Feld ertüchtigt werden kann.
Die Stadt hat nach Aussage des technischen Beigeordneten ein Gutachten zur kommunalen Wärmeplanung ausgeschrieben, jedoch aufgrund derzeit nicht mehr vorhandener Fördermittel noch nicht beauftragt. Eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Erstellung des Gutachtens ist nach Auskunft der Stadt vorgesehen.
Die in der Fernwärmegruppe Mettmann-West vertretenen Bürgerinnen und Bürger sind an einem Dialog mit der Stadt interessiert und bieten diesen an. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserer fachlichen und beruflichen Expertise die Stadt dabei unterstützen können, einen ökonomisch und ökologisch sinnvollen Weg für die Wärmeversorgung zu finden.
Was wir bisher erreicht haben
Die Fernwärmegruppe hat den derzeitigen Stand der Fernwärmeversorgung in technischer, rechtlicher und ökologischer Sicht analysiert und dieses Ergebnis in Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Deutschland gestellt.
Die Rheinische Post hat darüber in mehreren Artikeln berichtet.
Wir haben unsere Anliegen –die Erstellung eines Gutachtens zur Preisgestaltung sowie die Beauftragung eines Gutachtens zu Zukunftsoptionen der Fernwärmeversortung -im Bürgerausschuss am 15.8.2023 vorgestellt. Beide Gutachten wurden von der Stadt angegangen. Das Preisgutachten wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben, die Umsetzung des Gutachtens zu Zukunftsoptionen steht noch aus. Wir wirken darauf hin, dass beim Preisgutachten auch Effizienzaspekte untersucht und beim Gutachten zur kommunalen Wärmeplanung die Belange der Anwohner in Mettmann-West berücksichtigt werden.
Es ist uns gelungen, unter Einbeziehung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW Einsicht in den aktuellen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Mettmann und der rhenag vom 31.07.2017 zu erhalten. Im März 2024 und April 2024 konnten wir unser Anliegen in Gesprächen mit der Bürgermeisterin, dem technischen Beigeordneten und dem Justiziar der Stadt Mettmann vorstellen und haben und haben uns auf eine Fortsetzung des Dialogs verständigt.
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1) Aufgrund des kleinen Anschlussgebietes handelt es sich eher um eine Nahwärmeversorgung. Wir nutzen hier jedoch den Begriff „Fernwärme“, da dieser u.a. in der Ortssatzung (vgl. FN 2) genutzt wird.
2) Die Grundlagen für die Fernwärmeversorgung im Laubacher Feld werden geregelt in der „Satzung der Stadt Mettmann über den Anschluss-und Benutzungszwang an eine zentrale Fernwärmeversorgung für Teile des Bebauungsplangebietes Nr. 90 -Laubacher Feld vom 03.12.1996“, abrufbar unter https://www.mettmann.de/ortsrecht/pdf/ 31.002.pdf)