Satzung / Anschlusszwang
https://www.mettmann.de/ortsrecht/pdf/31.002.pdf
Erläuterungen zur Technik
Preisübersicht Alter Vertrag / Neuer Vertrag
Das Versorgungsunternehmen rhenag hat den Fernwärmekunden in Mettmann zum 01.09.2022 angeboten, in einen ein neuen Vertrag zu wechseln. Ein Teil der Kunden hat dieses Vertragsangebot angenommen, ein Teil ist bei dem alten Vertrag geblieben. In der anliegenden Tabelle ist die Preisentwicklung in den beiden Vertragstypen abgebildet (nach uns vorliegenden Kundendaten, ohne Gewähr).
Im Jahr 2023 wurden die Arbeitspreise durch die staatliche Energiepreisbremse für Fernwärme gedeckelt, hierdurch blieben die Unterschiede bei den Arbeitspreisen in Alt- und Neuverträgen in 2023 ohne Folgen. Die Energiepreisbremse ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Empfehlung für einen der beiden Vertragstypen dar.
Alle Angaben in Tabelle und Text der anliegenden Datei ohne Gewähr.
Musterwidersprüche zu Preismitteilungen der rhenag für Alt- und Neuverträge
Reduzierung der Anschlussleistung / Musterschreiben
Für Alt- und Neuvertrag
Politische Situation im Fernwärme-Wahlbezirk
Zwischenzeitlich haben weitere Fraktionen des Stadtrats Mettmann Aktivitäten zum Thema Fernwärme in Mettmann angekündigt. Nach Umsetzung werden diese hier kommuniziert.
Bürgerantrag zum Bürgerausschuss 15.08.2023
Der Bürgerantrag zur Fernwärme-Thematik wird nach datenschutzrechtlicher Prüfung hier eingefügt.
Hinweis: Stand der Gesetzgebung ist der 15.08.2023, Teile sind zwischenzeitlich geändert worden.
Des Weiteren wird eine "Ausnahme vom Anschlusszwang direkt in der Satzung" derzeit nicht mehr von uns gefordert.
Aktuelle Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Fernwärmeproblematik