Sehr geehrtes Team des Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskartellamtes
und zunächst vielen Dank für ihre Zwischenantwort.
Bevor die zuständige Beschlussabt. über den Sachverhalt entscheidet,
ist es vielleicht nicht unbedeutend, der Beschlussabt. noch folgendes mitzuteilen:
Auch wenn das hiesige Werk in Mettmann eher zu den kleinen Blockheizkraftwerken zählt,
so findet die von mir beanstandete Methode des "gemeinschaftlichen Gaseinkaufs" und der
Verrechnung an den Kunden mit Aufschlägen in min. drei- max. auch vierstelliger Höhe
(durch Verwendung des "hauseigenen Gastarifs - bei der rhenag z.B. rhenag Select -) im
gesamten Konzernverbund statt.
Die rhenag AG betreibt ausser dem hiesigen Werk noch vier weitere (u.a. zwei in Köln),
die "Muttergesellschaft" e-on über deren "Tochtergesellschaften" eine Vielzahl von Fernwärmenetzen,
denen alle gemeinsam ein günstiger Gaseinkauf per Kontrakt ermöglicht wird.
Es sind daher eine Vielzahl von Fernwärmekunden von dieser Methode betroffen.
Leider kann ich ihnen keine Kopien dieser Verträge zur Verfügung stellen, da diese naturgemäß nicht von den
Versorgern bereitgestellt werden. Es liegen aber zwei unabhängig voneinander getroffene Aussagen von Mitarbeitern der rhenag AG
vor, dass diese Darstellung den Fakten entspricht. Einer dieser Mitarbeiter war in leitender Funktion in der Finanzabteilung der
rhenag AG beschäftigt und hat vor ca. einem Jahr das Unternehmen verlassen. Dieser Name, wie auch der des heute
noch aktiv bei der rhenag AG beschäftgiten Mitarbeiters sind mir bekannt, sollen aber aus den bereits mitgeteilten Gründen nicht offenbart werden.
Vielleicht ist aber gerade die "überschaubare" Größe des hiesigen Werkes von Vorteil,
fall Sie sich entscheiden dort untersuchend tätig zu werden.
Selbstverständlich kann und möchte ich nicht ihre Prioritäten festsetzen, in Frage stellen oder Aussagen zu den bei ihnen vorhandenen
Ressourcen treffen, zumal konkrete Beweismittel nur durch Ermittlungen erbracht werden können.
Der Kunde verfügt leider über keinen ausreichenden Verbraucherschutz mit Ausnahme der wenigen Regelungen der AVFernwärmeV oder
dem GWG (für den Kunden so gut wie unmmöglich anwendbar) und auch eine zivilrechtliche Klage verspricht keine Erfolgsaussichten,
da der Versorger (wie mitgeteilt) keine Auskünfte erteilt und sogar die Aktualisierung der Netzverluste verweigert und auch weiter
keine Verbrauchertransparenz für Fernwärmekunden auf der eigenen Homepage ermöglicht, obwohl dies gesetzlich verpflichtend ist.
Der Fernwärmekunde steht dem allen hilflos und ohnmächtig gegenüber.
Er ist nicht nur "gefangener Kunde", sondern vielmehr entmündigt und wird von der Judikative alleine gelassen.
Ohne eine übergeordnete Aufsichtsbehörde werden die Versorger somit weiterhin die Preiskalkulation ihres Produktmonopols
an der Gewinnmaximierung und nicht einem fairen Marktpreis ausrichten.
Daher darf ich abschliessend erneut meine Bitte um Untersuchung dieser Missstände aussprechen.
Gerne lasse ich ihnen weiter Unterlagen und/oder Informationen zukommen.
Mit freundlichen Grüßen